Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte

Die psychotherapeutische Verhaltenstherapie, zählt zu der vertragsärztlichen Versorgung und ist somit eine Leistung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten, falls die Voraussetzungen einer krankheitswertigen psychischen Störung vorliegen.
Hat die Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten vollständig; Patienten zahlen nichts.

Jeder gesetzlich Versicherte kann sich direkt an Frau Göller in der Praxis THERAPEUTIKA wenden.
Sie benötigen keine Überweisung durch einen Arzt oder Psychiater. Sie bringen zum ersten Gespräch lediglich ihre Versicherungskarte mit.

Der Antrag an die Krankenkasse: Für die psychotherapeutische Behandlung ist ein Antrag an die Krankenkasse notwendig. Die Krankenkasse muss den Antrag genehmigen bevor die Behandlung beginnt. Nur für eine genehmigte Behandlung übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Beim Ausfüllen des Antragsformular ist Ihnen die Psychotherapeutin behilflich.

Privat Versicherte/ Beihilfe

Grundsätzlich übernehmen private Krankenversicherungen und die Beihilfe die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in meiner Praxis. Aufgrund der Unterschiede im Leistungsumfang zwischen den einzelnen Versicherungen, sollten Sie sich am besten bereits vor Kontaktaufnahme mit Ihrer Versicherung bzw. Beihilfe in Verbindung setzen und sich informieren. Sie erhalten i. d. R. auch alle von Ihrer Krankenkasse benötigten Unterlagen, die Sie dann zum Erstgespräch mitnehmen können. Der Leistungsumfang unterscheidet sich z.B. im Anteil der Selbstbeteiligung oder die Anzahl der möglichen Stunden pro Jahr. Die Psychotherapie ist antrags- und genehmigungspflichtig. Zum Kennenlernen und Klärung Ihres Anliegens haben wir vor Beginn der eigentlichen Therapie bis zu fünf sogenannte „Probatorische Sitzungen“, die i. d. R. von den Krankenkassen übernommen werden.

Heilfürsorge

Angehörige der Bundeswehr und der Bundespolizei haben in meiner Praxis auch die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten werden in der Regel von der Heilfürsorge übernommen. Als Soldat*in benötigen Sie zum Erstgespräch eine Überweisung und Kostenübernahmeerklärung von Ihrem Truppenarzt (San/Bw/0218). Als Bundestpolizist*in können Sie direkt einen Termin vereinbaren. Die Abrechnung erfolgt über die Heilfürsorgestelle.

Selbstzahlende

Auch als Selbstzahler*in haben Sie die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Behandlung in meiner Praxis in Anspruch zu nehmen. Sie erhalten eine monatliche Rechnung, die sich an der GOP orientiert.