Kostenübernahme

Private Krankenkasse

In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfe die Kosten für psychotherapeutische Leistungen vollständig. Es wird empfohlen, die Rahmenbedingungen für die Kostenerstattung mit Ihrer privaten Krankenversicherung und Beihilfestelle vor Beginn einer Psychotherapie abzuklären.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Der Gebührenfaktor variiert dabei abhängig von der Komplexität und dem Zeitaufwand der erbrachten Leistung.

Bei Privatversicherten müssen die Eltern die Kostenübernahme bei ihrer jeweiligen Versicherung veranlassen.

Eltern benötigen für ihre Kinder keine Überweisung durch einen Kinderarzt oder Kinderpsychiater. Sie bringen zum ersten Gespräch nur die Versicherungskarte des Kindes mit.

Selbstzahlende

Selbstverständlich können Sie die psychotherapeutische Behandlung jederzeit als Selbstzahler:in für ihr Kind in Anspruch nehmen.

Grundlage der Abrechnung ist die Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP). Bei Fragen und für nähere Infos kontaktieren Sie uns gerne.